SeniorenVilla

Sie können und möchten nicht mehr allein wohnen?

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Suchen Sie vielleicht schon länger eine altersgerechte Wohn- und Versorgungsform?
Mit unseren barrierefreien Räumen in der SeniorenVilla im Wallgarten bieten wir Ihnen den passenden Wohnbereich.

Über Ihre Pflege dürfen Sie selbst bestimmen. Wählen Sie den ambulanten Pflegedienst, der Ihnen zusagt. Gern stellen wir für Sie den Kontakt zu externen Pflegediensten wie z.B. dem DRK her.

Seit dem 1. Januar 2013 bieten ambulante Pflegedienste neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen (Hilfen bei der Alltagsgestaltung wie zum Beispiel Spazierengehen oder Vorlesen) an.

Seit dem 1. Januar 2013 haben Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen zudem Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung und Zusammenstellung des von ihnen gewünschten Leistungsangebots. Ihnen muss neben den bisherigen verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch angeboten werden, sich für ein bestimmtes Zeitvolumen für die Pflege entscheiden zu können. Zusammen mit den Pflegediensten kann frei bestimmt werden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden.

Übrigens: Pflegebedürftige ab Pflegestufe 1 können in einer Senioren-WG einen Zuschuss in Höhe von z.Zt. 200,00 Euro monatlich beantragen. (http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/ambulante-pflege/senioren-wohngemeinschaft.html)

Versicherte können Pflegeleistungen auch gemeinsam mit anderen Leistungsberechtigten – zum Beispiel den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern in unserer Pflege-WG – in Anspruch nehmen.
Das nennt man "Poolen" von Leistungen.

Welche Vorteile bietet das "Poolen"?

Das so genannte "Poolen" von Leistungsansprüchen soll insbesondere die Situation bei ambulant betreuten Wohnformen und Senioren-WGs verbessern und ihre Nutzung fördern. Beispielsweise kümmert sich in einem Wohnhaus oder in einer Wohngemeinschaft ein zugelassener Pflegedienst um mehrere Pflegebedürftige. Dadurch werden in vielen Fällen Zeit und damit Geld gespart, aus dem dann zusätzliche Betreuungsleistungen finanziert werden können, wie zum Beispiel gemeinsames Vorlesen. Durch das Zusammenlegen von Leistungsansprüchen können Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden. Die hierdurch insbesondere entstehenden Zeit- und Kosteneinsparungen sind ausschließlich im Interesse der Pflegebedürftigen zu nutzen. Die frei werdende Zeit soll von dem ambulanten Pflegedienst auch für Betreuung der am „Pool“ beteiligten Pflegebedürftigen genutzt werden.